Umfang des steuerfrei entnommenen Grund und Bodens bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch einen Landwirt
Leitsatz
Wählt ein Land- und Forstwirt die Nutzungswertbesteuerung ab, kann der zur Wohnung des Steuerpflichtigen zugehörige Grund
und Boden steuerfrei entnommen werden.
Der Umfang des steuerfrei zu entnehmenden Grund und Bodens bestimmt sich nach dem tatsächlichen funktionalen und dauernden
Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung zum Entnahmezeitpunkt.
§ 52 Abs. 15 EStG enthält keine flächenmäßige Begrenzung i.S. einer Obergrenze für die steuerfreie Entnahme des zur Wohnung
gehörenden Grund und Bodens.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 499 MAAAB-11609
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.