Rückforderung von Kindergeld bei Wechsel der Haushaltszugehörigkeit
Leitsatz
Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG demjenigen gezahlt, der das Kind in seinem Haushalt
aufgenommen hat.
Ist eine Steuervergütung – zu der das Kindergeld gem. § 31 Satz 3 EStG rechnet – ohne rechtlichen Grund gezahlt worden, hat
derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist – im Streitfall: die Familienkasse -, gegen den Leistungsempfänger
einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages. Auf die familienrechtlichen Rückforderungsansprüche kommt es insoweit
nicht an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAB-11606
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