Erlass von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung einer Wohnungsbaugesellschaft
Leitsatz
Unbilligkeit in der Sache, die einen Steuererlass rechtfertigt, um ungewollten Überhängen gesetzlicher Tatbestände abzuhelfen,
ist zu bejahen, wenn die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Härte führt.
Ob ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes vorliegt, kann nur aus den in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäben
abgeleitet werden.
Aus dem Grunderwerbsteuergesetz ist nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber Grundstücksübertragungen in Sanierungs- bzw.
Umstrukturierungsfällen nicht der Grunderwerbsteuer unterwerfen wollte.
Unbilligkeit in der Person kann bei der Grunderwerbsbesteuerung nur in Ausnahmefällen vorliegen.
Fundstelle(n): AAAAB-11600
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.