Abgeschlossenheit einer Wohnung im Verhältnis zu übrigen Bestandteilen
Leitsatz
Für den Begriff der Wohnung ist ertragsteuerrechtlich auf den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff zurückzugreifen.
Für die Frage einer Förderung nach § 7c EStG ist nicht erforderlich, dass aus einem Einfamilienhaus bewertungsrechtlich ein
Zweifamilienhaus entsteht.
Ist eine Wohneinheit in sich abgeschlossen und von den übrigen Räumen durch eine abschließbare Eingangstür zum Treppenhaus
hin getrennt, ist von einer Wohnung und damit einem eigenständigen Objekt der Förderung i.S.v. § 7c EStG auszugehen.
Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die übrigen Räume des Hauses, in dem die neue Wohneinheit geschaffen wurde, ihrerseits
den Wohnungsbegriff erfüllen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAB-11595
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