Sofortige Änderung des Gesellschafterbestandes nach Gründung der Gesellschaft als Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unterliegt der GrESt ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung
begründet, soweit sich der Rechtsvorgang auf ein inländisches Grundstück bezieht.
Diese Vorschrift kommt mit Blick auf § 42 Satz 1 AO auch bei der Übertragung besonders ausgestalteter Mitgliedschaftsrechte
an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Anwendung, wenn diese Übertragung im rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis
der Verschaffung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils gleich kommt.
Das zeitliche Zusammentreffen der Gründung einer Immobiliengesellschaft und Anteilsübertragung am selben Tag, d. h. die Gesellschaftsgründung
mit sofortigem Gesellschafterwechsel und das Fehlen außersteuerlicher Gründe für diese Gestaltung lassen allein den Schluss
zu, dass die Gestaltung der Umgehung der GrESt, die bei angemessener rechtliche Gestaltung (hier: Erwerb des Miteigentumsanteils
am Grundstück) entsteht, dienen sollte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 180 EFG 2003 S. 180 Nr. 3 EAAAB-11587
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