Buchführung von Automatenaufstellern: Statistikstreifen von Geldspielautomaten als Grundaufzeichnungen
Leitsatz
Bei Geldspielgeräten mit Röhrenfüllung ohne Türöffnung (sog. Wirtefüllung) ist grds. der Kasseninhalt, wie er in den Kassenstreifen
ausgedruckt wird, als Betriebseinnahmen der Besteuerung zugrunde zu legen. Dieser Betrag ist jedoch um Röhrenauffüllungen
und Röhrenentnahmen zu korrigieren. Die Korrekturbeträge sind dem vom Gerät ausgedruckten Statistikstreifen zu entnehmen.
Legt ein Stpfl. die Statistikstreifen nicht vor, ist das FA grds. berechtigt, Röhrenentnahmen und -auffüllungen zu schätzen.
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