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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 914/99 EFG 2002 S. 778

Gesetze: GewStG § 35c Nr. 2 Buchst. e, GewStDV § 19, KWG § 1, KWG § 2 Abs. 1 Nr. 7

Kreditinstut i.S.v. § 19 GewStDV ist nur ein Unternehmen, das eine vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erteilte Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt.

Leitsatz

1. §19 GewStDV erfasst i.d.R. nur Unternehmen, die eine vom Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen erteilte Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besitzen.

2. Ein Kreditinstitut i.S.d. § 35c Nr. 2 Buchst. e GewStG ist nur dann gegeben, wenn es sich um ein im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr und damit an den eigentlichen Bankgeschäften ausgerichtetes Unternehmen handelt.

3. Ein Unternehmen, das die Bankgeschäfte ausschließlich mit ihrem Mutterunternehmer oder ihren Töchter- oder Schwesterunternehmen betreibt, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 778
NAAAB-11571

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