Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 35/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen

Leitsatz

1. Die Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

2. Auch Verträge zwischen einem beherrschenden Gesellschafter und seiner Kapitalgesellschaft sind nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts auszulegen. Eine in der Tantiemevereinbarung gewählte Formulierung „Tantieme i.H.v. 10 v.H. des vorläufigen Ergebnisses vor Berücksichtigung von GewSt, KSt und Solidaritätszuschlag zur KSt„ ist dahin auszulegen, dass die Vertragsparteien den Verlustvortrag bei der Berechnung der Tantiemen nicht berücksichtigen wollten.

3. Auch Fremdgeschäftsführern werden Gewinntantiemen unter Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen zugesagt. Entsprechende Tantiemevereinbarungen ist die steuerliche Anerkennung daher nur zu versagen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Geschäftsführer durch wirtschaftlich nicht begründete Ausübung von Bilanzierungswahlrechten Gewinnverschiebungen vornimmt und dadurch Gewinnabsaugungen entstehen.

Fundstelle(n):
MAAAB-11541

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen