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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 305/98 EFG 2000 S. 811

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 AktienG § 26 Abs. 2 FGO§ 155 ZPO § 227

Übernahme von Gründungskosten als verdeckte Gewinnausschüttung; kein Anspruch auf Vertagung bei unzureichendem Attest

Leitsatz

  1. Übernimmt eine Kapitalgesellschaft die aus Anlass ihrer Gründung angefallenen Kosten für ihren Alleingesellschafter, so besteht dafür keine betriebliche Veranlassung.

  2. Die Gründungskosten stellen für den Gesellschafter der zu gründenden Gesellschaft Anschaffungskosten auf die neu entstandene Beteiligung dar.

  3. Eine schuldrechtliche Verpflichtung der Gesellschaft hätte nur entstehen können, wenn bereits bei Errichtung und Anmeldung der Gesellschaft die Kostenübernahme im Gesellschaftsvertrag konkret geregelt worden wäre.

  4. Ein unsubstantiiertes ärztliches Attest lässt keinen Schluss auf eine generelle Verhandlungsunfähigkeit zu und begründet keinen Vertagungsanspruch.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 811
FAAAB-11539

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