Zum Betriebsausgabenabzug von Zinsen auf ein der GmbH von ihrem Gesellschafter gewährtes partiarisches Darlehen
Leitsatz
Der Umstand, dass Bedingungen eines Darlehensverhältnisses auf eine gesellschaftsrechtliche Grundlage zurückzuführen sind,
steht der Annahme einer vGA nicht entgegen.
Werden Fremdmittel übermäßig hoch verzinst, so ist eine Verzinsung oberhalb von 8,5 v.H. in den Streitjahren - auch wenn ein
partiarisches Darlehen vereinbart worden ist - hinsichtlich des darüber hinausgehenden Betrages von einer vGA auszugehen.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1154 Nr. 21 EFG 2000 S. 808 RAAAB-11535
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