Angemessenheit des Geschäftsführergehalts; Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum verbleibenden Gewinn für die Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Das Gehalt des Geschäftsführers einer GmbH kann ganz oder teilweise eine vGA darstellen, wenn es dem Grunde und/oder der Höhe
nach nicht dem entspricht, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft deren Geschäftsführer
als Tätigkeitsentgelt versprechen würde.
Die obere Grenze der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist im Einzelfall durch Schätzung zu
ermitteln, die im gerichtlichen Verfahren dem Finanzgericht obliegt.
Dabei ist insbesondere das Verhältnis der gezahlten Geschäftsführergehälter zu dem der Kapitalgesellschaft verbliebenen Gewinn
als Maßstab heranzuziehen.
Bei Gesamtvergütungen bis zu 300.000 DM jährlich gilt eine Nichtaufgriffsgrenze, wenn der Kapitalgesellschaft über die Verzinsung
des eingesetzten Kapitals noch ein angemessener Teil des Gesamtgewinns verbleibt.
Übersteigen die Jahresgesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführes 300.000 DM, ist die Angemessenheit im Einzelfall zu
überprüfen.
Auch für den Fall, dass der Geschäftsführer aufgrund seines persönlichen Arbeitseinsatzes ein überdurchschnittliches Gehalt
erwarten darf, muß ein Viertel des Geschäftserfolgs der Kapitalgesellschaft verbleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 862 Nr. 16 EFG 2000 S. 647 XAAAB-11533
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