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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 67/00

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1 Satz 1, UStG § 2 Abs. 1 Satz 3, UStG § 13 Abs. 2 Nr. 1

Die Leistungen eines Rechtsanwalts und Notars unterliegen der Umsatzsteuer

Leitsatz

1. Ein als Rechtsanwalt und Notar tätiger Stpfl. ist Unternehmer i.S.d. UStG.

2. Diese Beurteilung widerspricht weder den Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie noch bestehen dagegen verfassungsmäßige Bedenken.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAB-11527

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