Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer in der Europäischen Gemeinschaft gegründeten Kapitalgesellschaft im Inland
nach der Gründungstheorie
Leitsatz
Eine Gesellschaftsgründung in einem Land der europäischen Gemeinschaft unter Ausnutzung der weniger strengen Gründungsvorschriften
eines anderen Mitgliedstaates stellt keinen Missbrauch dar.
Nach dem EG-Vertrag ist von der Gleichwertigkeit aller nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründeter Gesellschaften zur
Tätigkeit im gesamten Gemeinschaftsgebiet auszugehen.
Eine im Ausland tätige und dort gegründete Kapitalgesellschaft bietet den Gläubigern keine höhere Sicherheit im Vergleich
zu einer im Inland gegründeten Gesellschaft. Der Zweck des Gläubigerschutzes bietet daher keine Rechtfertigung zu Beschränkung
der Niederlassungsfreiheit.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 590 UAAAB-11521
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