Nichtvereinbarkeit der derzeitigen Vorsteuerabzugsbegrenzung mit dem Gemeinschaftsrecht; unmittelbare Geltendmachung des
vollen Vorsteuerabzugs wegen Vorrangs des Gemeinschaftsrechts
Leitsatz
Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 Abs. 1 b UStG in 1999 ist derzeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar.
Der Steuerpflichtige kann wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts den vollen Vorsteuerabzug unmittelbar aus der für ihn
günstigeren Regelung in Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie geltend machen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2000 S. 759 Nr. 15 DStRE 2000 S. 314 Nr. 6 UR 2000 S. 160 Nr. 4 MAAAB-11502
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