Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur bei Vorlage der Originalaufzeichnungen; Erfahrungssatz zur privaten Nutzung
bei zwei betrieblichen Kfz
Leitsatz
Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die danach erforderlichen Aufzeichnungen fortlaufend
und zeitnah erstellt und im Original vorgelegt werden. Die Vorlage bloßer Reinschriften ohne die dazugehörigen Grundaufzeichnungen
genügt nicht.
Ein Stpfl. kann der Annahme einer Nutzungsentnahme nicht mit der bloßen Behauptung entgehen, ein zum betrieblichen Vermögen
gehörendes Fahrzeug werde nicht zu Privatfahrten genutzt. Die Richtigkeit einer derartigen Behauptung ist nicht glaubhaft.
Der Erfahrungssatz, dass ein betriebliches Fahrzeug regelmäßig nicht nur betrieblich genutzt wird, gilt auch dann, wenn zwei
betriebliche Kfz zur Verfügung stehen und im Übrigen kein Privatfahrzeug vorhanden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 779 Nr. 13 EFG 2003 S. 600 EFG 2003 S. 600 Nr. 9 RAAAB-11454
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