Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht widerlegt, wenn der Erbe des Bekanntgabeadressaten den Zugang des
Bescheids bestreitet
Leitsatz
Bestreitet der Erbe des Bekanntgabeadressaten den Zugang des Bescheides, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
nicht widerlegt.
Der Erbe des Bekanntgabeadressaten kann mangels eigener Wahrnehmung keine substantiierte Aussage zum Zugang eines Steuerbescheides
machen; er kann den Zugang des Steuerbescheids beim Adressaten daher nur mit Nichtwissen bestreiten.
Das Bestreiten mit Nichtwissen widerlegt nicht die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1108 Nr. 20 EFG 2000 S. 904 GAAAB-11449
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.