Eigenheimzulage auch dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchsberechtigte eine Wohnung vom Ehegatten nach Eröffnung des Konkursverfahrens
über dessen Vermögen im Wege eines „Rettungserwerbs„ im Vorfeld einer andernfalls möglicherweise drohenden Zwangsversteigerung
erwirbt
Leitsatz
Die Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten ist nicht begünstigt, wenn bei dem Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die
Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen.
Erwirbt ein Stpfl. eine Wohnung nicht direkt von seinem Ehegatten, sondern von dem Konkursverwalter, der das Vermögen des
Ehegatten verwaltet (§ 6 Abs. 2 KO), so ist das Objekt vom Ehegatten angeschafft, da die Rechtshandlungen des Konkursverwalters
unmittelbar für und gegen den Gemeinschuldner wirken.
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG ist auch ein sog. „Rettungserwerb„ von der Begünstigung mit Eigenheimzulage
ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 521 EFG 2002 S. 521 Nr. 9 OAAAB-11442
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