Abziehbarkeit eines behaupteten Erstattungsanspruchs des überlebenden Ehegatten gegen den verstorbenen anderen Ehegatten wegen
gezahlter Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit nur bei Nachweis einer nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen bestehenden
Erblasserschuld
Leitsatz
Als Nachlassverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Erblassers nur dann abzugsfähig, wenn die entsprechende Schuld nach
bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen bestanden hat.
Darüber hinaus muss die entsprechende Schuld auch den Erben wirtschaftlich belasten.
Ein behaupteter Erstattungsanspruch des überlebenden Ehegatten gegen den verstorbenen anderen Ehegatten wegen gezahlter Einkommensteuer
ist als Nachlassverbindlichkeit nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Erblasserschuld nachgewiesen wird, die nach bürgerlich-rechtlichen
Grundsätzen besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1241 Nr. 22 DAAAB-11437
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