Offenbare Unrichtigkeit bei bloßer Übernahme der Angaben des Stpfl. durch den Sachbearbeiter des Finanzamts (hier: Geburtsdatum
der Kinder)
Leitsatz
Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatbestands- oder Rechtsirrtum vorliegt,
ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen.
Übernimmt bei der Veranlagung der Sachbearbeiter des FA das von dem Stpfl. eingetragene Geburtsdatum der Kinder als Eingabewert,
kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich der Veranlagungssachbearbeiter weitere Gedanken über das Geburtsdatum des Kindes
gemacht hat. Ein Rechtsfehler scheidet daher aus.
Fundstelle(n): JAAAB-11435
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.