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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 106/02 EFG 2003 S. 664

Gesetze: AO § 119 Abs. 1, AO § 155 Abs. 3 Satz 1, AO § 157 Abs. 1 Satz 2

Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei Ehegatten, von denen einer verstorben ist

Leitsatz

  1. Betroffener eines Steuerbescheides ist derjenige, der die Steuer schuldet. Dabei genügt es, wenn der Steuerschuldner durch Auslegung des Steuerbescheides ermittelt werden kann.

  2. Ein zusammengefasster Bescheid gegenüber Ehegatten kann auch nach dem Todes eines der Ehegatten gegenüber dem überlebenden Ehegatten und dem Erben des verstorbenen Ehegatten erlassen werden.

  3. Ist einer der Ehegatten bei Bekanntgabe des Bescheides bereits verstorben, so ist die gegenüber dem Verstorbenen erfolgte Steuerfestsetzung unwirksam. Die gegenüber dem noch lebenden Ehegatten ergangene Steuerfestsetzung bleibt wirksam.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 664
EFG 2003 S. 664 Nr. 10
FAAAB-11432

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