Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei Ehegatten, von denen einer verstorben ist
Leitsatz
Betroffener eines Steuerbescheides ist derjenige, der die Steuer schuldet. Dabei genügt es, wenn der Steuerschuldner durch
Auslegung des Steuerbescheides ermittelt werden kann.
Ein zusammengefasster Bescheid gegenüber Ehegatten kann auch nach dem Todes eines der Ehegatten gegenüber dem überlebenden
Ehegatten und dem Erben des verstorbenen Ehegatten erlassen werden.
Ist einer der Ehegatten bei Bekanntgabe des Bescheides bereits verstorben, so ist die gegenüber dem Verstorbenen erfolgte
Steuerfestsetzung unwirksam. Die gegenüber dem noch lebenden Ehegatten ergangene Steuerfestsetzung bleibt wirksam.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 664 EFG 2003 S. 664 Nr. 10 FAAAB-11432
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