Abzugsfähigkeit vergeblicher Aufwendungen bei Errichtung einer Wohnung zur Selbstnutzung
Leitsatz
1. Der Abzug nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG setzt einen unmittelbaren Zusammenhang der Aufwendungen mit der tatsächlich hergestellten
und eigengenutzten Wohnung voraus. Dieser Zusammenhang besteht nur, wenn der Stpfl. das ursprünglich geplante Objekt auch
verwirklicht.
2. Scheitert der beabsichtigte Erwerb oder die beabsichtigte Herstellung der Wohnung, können die mit der Anschaffung oder
Herstellung der Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen nicht nach § 10e Abs. 6 EStG steuermindernd berücksichtigt werden.
3. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn Stpfl. durch nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare behördliche Entscheidungen
gezwungen worden sind, ihre Planung zu ändern. Unstimmigkeiten mit dem Bauunternehmer reichen dafür nicht aus.
Fundstelle(n): KAAAB-11426
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