Werbungskostenabzug von Ablösezahlungen für Erbbaurecht
Leitsatz
1. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist kein einkunftsrelevanter Vorgang.
2. Im Rahmen des für die Dauer des Erbbaurechts bestehenden Leistungsaustauschs besteht die Leistung des Grundstückseigentümers
nur in der Duldung der Nutzung des Grundstücks; hierfür erhält er den Erbbauzins und nur dieser ist einkunftsrelevant.
3. Für den Berechtigten ist der Erwerb des Erbbaurechts ein Anschaffungsgeschäft.
4. Die Löschung des Erbbaurechts ist für den Berechtigten mit einer Grundstücksveräußerung vergleichbar.
5. Wendet der Erbbauverpflichtete für die Löschung seiner Erbbaurechtsverpflichtung etwas auf, so entstehen ihm hierdurch
nachträgliche Anschaffungskosten auf das Grundstück.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 909 Nr. 15 EFG 2003 S. 842 NAAAB-11412
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