Keine Beschwer bei einer Klage gegen einen auf Null DM lautenden Einkommensteuerbescheid, auch wenn die Feststellung eines
höheren Verlustes im - bestandskräftigen - Verlustfeststellungsbescheid erstrebt wird
Leitsatz
Einer Klage gegen einen auf 0 DM lautenden Einkommensteuerbescheid fehlt die Beschwer auch dann, wenn die Feststellung eines
höheren Verlustes im - bestandskräftigen - Verlustfeststellungsbescheid erstrebt wird.
Feststellungen über die Besteuerungsgrundlagen in Einkommensteuerbescheiden können in Ausnahmefällen Bindungswirkung für andere
Verwaltungsakte entfalten. Für die Verlustfeststellung besteht eine derartige Bindungswirkung nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 511 WAAAB-11409
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