Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von 10 Eigentumswohnungen an einen Erwerber nur, wenn die Gesamtumstände für
einen gewerblichen Grundstückshandel sprechen.
Leitsatz
Die Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung für sich allein begründet unabhängig
von der Zahl der Veräußerungsfälle grds. keinen gewerblichen Grundstückshandel.
Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb und Veräußerung zwingt nach der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger
Anhaltspunkte zu der Schlussfolgerung, dass bereits beim Kauf zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat.
Der enge zeitlicher Zusammenhang zwischen Kauf und Veräußerung ist nur ein Beweisanzeichen, dass durch andere Sachverhaltsmerkmale
erschüttert werden kann.
Die Aufteilung eines Gebäudes in Teil-Wohnungseigentum kann den Beginn eines Handelsbetriebes durch jedwede Dritte indizieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 936 Nr. 15 EFG 2002 S. 974 EFG 2002 S. 974 Nr. 15 YAAAB-11404
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