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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 352/00 EFG 2003 S. 165

Gesetze: EStG § 16, EStG § 34, UmwStG § 24

Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis

Leitsatz

  1. Bringt ein Arzt seine Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis ein, so entsteht der Einbringungsgewinn in der Person des Einbringenden. Mit der – erst hierauf folgenden – gemeinsamen Tätigkeit in der Praxisgemeinschaft (Sozietät) hat der Einbringungsgewinn nichts zu tun.

  2. Die Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis, die in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt wird, ist ein von der Einbringung gemäß § 24 UmwStG getrennt zu beurteilender Veräußerungsvorgang, wenn der eintretende Sozius eine Ausgleichszahlung in das Privatvermögen des Einbringenden zu leisten hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 477 Nr. 8
EFG 2003 S. 165
EFG 2003 S. 165 Nr. 3
DAAAB-11395

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