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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K (XII) 589/97 EFG 2002 S. 747

Gesetze: EStG § 7g Abs. 2, EStG § 7g Abs. 3

Eigenständige Ermittlung der Größenmerkmale für die Bildung einer Ansparabschreibung nach den Verhältnissen des Betriebes zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

Leitsatz

1. Zur Inanspruchnahme der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG müssen die „Größenmerkmale„ des § 7g Abs. 2 EStG am Schluss des Wirtschaftsjahres erfüllt sein, das dem Wirtschaftsjahr der Bildung der Rücklage vorangeht.

2. Dazu sind die Verhältnisse des Betriebes für den maßgebenden Zeitpunkt eigenständig zu ermitteln.

3. Entscheidend ist nicht der verfahrensrechtlich am Stichtag gültige Einheitswertbescheid, sondern der nach bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten ermittelte Wert für den Betrieb.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 747
OAAAB-11387

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