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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 491/98 EFG 2002 S. 1572

Gesetze: BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 146 Abs. 4, BewG § 146 Abs. 5, BewG § 146 Abs. 6

Mindestwertberechnung durch Ansatz der Bodenrichtwerte abzüglich eines Abschlages für Übergröße des Grundstücks

Leitsatz

Der Wert eines Grundstücks ist im Ertragswertverfahren gemäß § 146 Abs. 2 bis 5 BewG festzustellen, wenn ein höherer Mindestwert (§ 146 Abs. 6 BewG) nicht existiert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1572
EFG 2002 S. 1572 Nr. 24
KÖSDI 2003 S. 13568 Nr. 1
NAAAB-11370

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