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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 310/99 Ki EFG 2000 S. 444

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 63 Abs. 1

Ende der Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers

Leitsatz

  1. Der Besuch einer Hochschule ist Teil der Berufsausbildung.

  2. Im Fach Wirtschaftswissenschaften ist die Berufsausbildung mit Abgabe der Diplomarbeit beendet.

  3. Nicht mehr zur Berufsausbildung gehört die Zeit zwischen Abgabe der Diplomarbeit bis zur Feststellung des Ergebnisses der Prüfung durch den Diplomprüfungsausschuss. Mit Abgabe der schriftlichen Diplomarbeit als letztem Teilakt des Examens ist die Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers beendet.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 444
XAAAB-11358

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