Abkommenskindergeld i.S.d. deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens bei geringfügiger Beschäftigung i.S.d. Gesetzes zur Neuregelung
der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
Leitsatz
1. Der Würdigung des deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens als völkerrechtlicher Vereinbarung i.S.d. § 2 AO steht nicht entgegen,
dass Kindergeld zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens als Sozialleistung und nicht als Steuervergütung gewährt wurde.
2. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1d des Abkommens betrifft lediglich den Regelungsgegenstand; die Form, in welcher die Vertragsstaaten
das Kindergeld gewähren, bleibt offen.
3. Arbeitnehmer i.S.d. deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens sind auch solche, die in der Bundesrepublik eine Beschäftigung
i.S.d. Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom ausüben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 786 EFG 2003 S. 786 Nr. 11 NAAAB-11357
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