Nach Umbau der Wirtschaftsgebäude eines Hofes zu Wohnungen bildet jedes Gebäude für sich eine wirtschaftliche Einheit
Leitsatz
Es entspricht nicht der Verkehrsauffassung, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff und den Begriff des Grundstücks
als wirtschaftliche Einheit gleichzusetzen.
Wird das Wirtschaftsgebäude einer ehemaligen Hofstelle, auf der sich auch Scheune und Schafstall befinden, zu Wohnungen umgebaut,
bildet jedes Gebäude für sich eine wirtschaftliche Einheit.
Ein früher bestehender Funktionszusammenhang ist mit der Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebes verloren gegangen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1284 EAAAB-11347
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