Kein Kindergeldanspruch, auch wenn der andere Elternteil mit unzutreffenden Behauptungen beim Familiengericht die Übertragung
des Aufenthaltsbestimmungsrechts erschlichen hat
Leitsatz
1. Ein Kind ist dann in einen Haushalt des Stpfl. aufgenommen, wenn ein auf Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis
besteht. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Dazu gehört auch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
auf einen Elternteil.
2. Der Umstand, dass der Stpfl. die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes möglicherweise durch unlautere oder sogar
strafbare Mittel erreicht hat, ändert daran nichts.
Fundstelle(n): UAAAB-11346
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