Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch
Leitsatz
Der Vortrag, ein Kfz werde nur betrieblich, aber niemals für private Zwecke genutzt, steht der allgemeinen Lebenserfahrung
entgegen, wonach ansonsten betrieblich genutzte Fahrzeuge auch privat genutzt werden.
Bei einem derart außergewöhnlichen Sachvortrages bedarf es lückenloser Nachweise der einzelnen Fahrten und ihrer Veranlassung.
Ein Fahrtenbuch muss zumindest Aufzeichnungen für jede einzelne Fahrt hinsichtlich des km-Standes am Anfang und Ende mit
einer Kurzbezeichnung des Fahrziels und – bei Umwegen – der Fahrtroute enthalten. Eine Zusammenfassung mehrerer an einem Tag
durchgeführter Fahrten ist nicht ausreichend.
Fundstelle(n): HAAAB-11333
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