Einkommensteuerliche Behandlung der Verpachtung eines Zuckerrübenlieferungsrechts im Jahre 1987
Leitsatz
Zuckerrübenlieferungsrechte stellen nach neuerer BFH-Rspr. als Belieferungsrechte grds. immaterielle Wirtschaftsgüter dar.
Im Jahr 1987 stellte ein Zuckerrübenlieferungsrecht noch kein immaterielles Wirtschaftsgut dar, weil die Behandlung des Lieferungsrechtes
als immaterielles Wirtschaftsgut das Ergebnis einer wirtschaftlichen Entwicklung und daran anknüpfenden rechtlichen Beurteilung
ist, die vor etwa 15 bis 20 Jahren ihren Anfang genommen hat und erst mit der Rspr. des Jahres 1990 ihren Abschluss gefunden
hat. Zumindest am war ein Zuckerrübenlieferungsrecht noch kein gefestigtes immaterielles Wirtschaftsgut im steuerrechtlichen
Sinne.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAB-11329
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