Keine Anwendung des EigZulG bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Leitsatz
Für den Fall einer so genannten mittelbaren Grundstücksschenkung, bei der dem Grundstückserwerber ein Geldbetrag geschenkt
wird mit der Auflage, ein bestimmtes Gebäude zu erwerben oder herzustellen, hat der BFH die Eigenheimförderung nach § 10e
EStG abgelehnt, weil der Erwerber nicht mit den Aufwendungen für die angeschaffte oder hergestellte Wohnung belastet war.
Diese Rspr. des BFH zu § 10e EStG ist auch auf das EigZulG anzuwenden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2003 S. 1300 Nr. 24 EFG 2003 S. 679 EFG 2003 S. 679 Nr. 10 OAAAB-11280
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