Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines Dauerwohnrechts, das auf einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen beruht,
der wegen Gestaltungsmissbrauch nicht anzuerkennen ist
Leitsatz
1. Ein zivilrechtlich wirksam vereinbartes Dauerwohnrecht ist ein begünstigtes Objekt i.S.d. § 2 EigZulG.
2. Ist ein Vertrag über die Begründung eines Dauerwohnrechts zwischen der Kl. und ihrem Vater wegen Missbrauchs rechtlicher
Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO nicht anzuerkennen, so kommt die Eigenheimzulage für die Anschaffung des Dauerwohnrechts
nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 741 Nr. 12 EFG 2003 S. 1219 EFG 2003 S. 1219 Nr. 17 ZAAAB-11272
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