Ehegattenunterarbeitsverhältnisses bei Unüblichkeit und Zweifel an der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung durch
den Ehegatten
Leitsatz
Gelegentliche und geringfügige Hilfeleistungen im häuslichen Bereich, die üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage
erbracht werden, eignen sich nicht als Inhalt eines mit einem fremden Dritten zu begründenden Arbeitsverhältnisses.
Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen, die im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis
anfallen, durch nahe Angehörige erbringen lässt und vergütet.
Ein sog. Ehegattenunterarbeitsverhältnis ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn an der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung
durch den Ehegatten Zweifel bestehen und der Kernbereich des vereinbarten Arbeitsbereichs üblicherweise nicht im Wege eines
Unterarbeitsverhältnisses auf unternehmensfremde Personen übertragen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1181 QAAAB-11262
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