Drittwirkung der Steuerfestsetzung in Haftungsfällen; Grundsatz der anteiligen Tilgung bei Säumniszuschlägen zur Lohnsteuer
und Lohnsteuernachforderungen
Leitsatz
Sind Lohnsteueranmeldungen abgeben worden, trägt der GmbH-Geschäftsführer die Feststellungslast für die Behauptung, die Löhne
seien nicht ausgezahlt worden.
Sind Steuern nicht durch Haftungsbescheide, sondern durch Steuerbescheide gegen eine GmbH festgesetzt worden, ist § 166 AO
anwendbar.
Zur Frage der Haftung des GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69, 34 AO ist nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung im Wesentlichen
auf den Schadensersatzcharakter der Haftungsnormen des § 69 AO abzustellen. Der Grundsatz der anteiligen Tilgung kommt auch
bei Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für pauschalierte Lohnsteuer zur Anwendung. Gleiches gilt für den hierauf entfallenden
Solidaritätszuschlag.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 746 EFG 2003 S. 746 Nr. 11 SAAAB-11244
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