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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 166/98 EFG 2003 S. 1471

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62

Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers bei angestelltem Gesellschafter mit Beteiligung von 50 v.H. am Stammkapital kein Arbeitslohn

Leitsatz

  1. Steuerfreie Einnahmen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG sind nur dann gegeben, wenn die beschäftigte Person als Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne anzusehen ist. Die Rechtsansicht der Sozialversicherungsträger hat insoweit für die Anwendung des § 3 Nr. 62 EStG keine Bindungswirkung.

  2. Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen. Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung.

  3. Ein GmbH-Gesellschafter, der nicht als Geschäftsführer der GmbH bestellt ist, besitzt aufgrund seiner gesetzlichen Gesellschaftsrechte nicht die Rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft aufzuheben oder abzuschwächen. Er ist daher als Arbeitnehmer zu betrachten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1267 Nr. 21
EFG 2003 S. 1471
YAAAB-11229

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