Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten keine Werbungskosten
Leitsatz
Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten sind stets in einem nicht trennbaren Umfang zu mindest auch privat (mit-)veranlasst.
Ein Werbungskosten-Abzug bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit scheidet daher aus.
Auch unter Berücksichtigung des Veranlassungszusammenhanges entsteht der Kinderbetreuungsbedarf primär, weil Kinder zu betreuen
sind, nicht aber weil Eltern erwerben wollen.
Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es nicht geboten, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten
oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1231 EFG 2003 S. 1231 Nr. 17 VAAAB-11217
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.