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FG MÜNSTER Urteil v. - 9 K 6931/98 K EFG 2001 S. 234

Gesetze: AO 1977 § 12AO 1977 § 13EStG § 49 Abs 1EStG § 49 Abs 1 Nr 1KStG § 2 Nr 1KStG § 7 Abs 1KStG § 7 Abs 2KStG § 8 Abs 1DBA Polen Art 5 DBA Polen Art 7 Abs 1 DBA Polen Art 7 Abs 1 Satz 1

Körperschaften

Vom inländischen Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitstische als inländische Betriebstätte einer im Ausland ansässigen GmbH

Leitsatz

Ist der im Inland ansässige Auftraggeber vertraglich verpflichtet, den Arbeitnehmern seiner im Ausland ansässigen Vertragspartnerin (GmbH) für die Dauer von mindestens sechs Monaten in seinen Räumlichkeiten separate Arbeitstische für die Verrichtung der in Auftrag gegebenen Werkleistungen zur Verfügung zu stellen, sind die Arbeitstische als inländische feste Geschäftseinrichtung (Betriebsstätte) der im Ausland ansässigen GmbH anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 234
XAAAB-11196

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