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FG MÜNSTER Urteil v. - 8 K 742/97 Kg, 8 K 3755/97 Kg EFG 2000 S. 952

Gesetze: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 62, EStG § 63

Kindergeld

Kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag der Pflegeeltern bei Entlohnung ihrer Betreuungsleistungen nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten

Leitsatz

Erhalten Pflegeeltern - wie etwa bei der Kostpflege - für die Unterbringung und Betreuung eines Kindes ein erheblich über den eigentlichen Unterhaltskosten liegendes Entgelt und werden sie für ihre Dienste entsprechend vergleichbaren erwerbsmäßigen Betreuern nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten entlohnt, steht dies der Annahme einer wesentlichen Beteiligung an den Unterhaltskosten des Kindes entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 952
GAAAB-11180

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