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FG MÜNSTER Urteil v. - 8 K 5705/96 F EFG 2001 S. 23

Gesetze: AO § 180 Abs 2, EStG §10 Abs 2, EStG §10 Abs 2 S 2, EStG § 20 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 6, EStG § 52 Abs 24, EStG § 52 Abs 24 S 3

Kapitaleinkünfte

Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

Leitsatz

1) Zu den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 S. 2 EStG.

2) § 10 Abs. 2 S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, wenn die Darlehensschuld vor dem entstanden ist und der Steuerpflichtige sich vor diesem Zeitpunkt verpflichtet hatte, die Ansprüche zur Tilgung oder Sicherung dieses Darlehens einzusetzen.

3) § 10 Abs. 2 S. 2 i.V. mit § 52 Abs. 24 S. 3 EStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 23
JAAAB-11179

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