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FG Münster Urteil v. - 8 K 7765/00 GrE EFG 2002 S. 634

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 3 Nr 3, BGB § 749 Abs 2, BGB § 749 Abs 3, BGB §§ 750 ff, BGB § 2042 Abs 2, BGB § 2050, GrEStG § 1 Abs 1

Grunderwerbsteuer:

Steuerbefreiung für den Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses

Leitsatz

1) Schließen Miterben einen Auseinandersetzungsvertrag, in dem vereinbart wird, dass das Gesamthandseigentum in Allein- oder Bruchteilseigentum eines oder mehrerer Miterben übergeht, so wird schon durch diese Vereinbarung die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 3 GrEStG verbraucht; nachfolgende Vereinbarungen bezüglich derartiger Grundstücke, die erkennbar die vorhergehende Auseinandersetzung unberührt lassen, sind nicht mehr durch § 3 Nr. 3 GrEStG begünstigt, auch wenn die Auseinandersetzung grundbuchrechtlich noch nicht vollzogen ist.

2) Zu den Voraussetzungen, bei deren Vorliegen eine der Erbauseinandersetzung nachfolgende - nicht steuerbefreite - Grundstücksübertragung anzunehmen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 634
QAAAB-11168

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