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FG Münster Urteil v. - 8 K 2924/00 GrE, F EFG 2002 S. 573

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG § 6, GrEStG § 18, GrEStG § 19, AO § 169 Abs. 2, AO § 170, AO § 119, GrEStG § 1 Abs 3, GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3, GrEStG § 1 Abs 6, AO § 122

Grunderwerbsteuer:

Zwischenschaltung einer weiteren Tochtergesellschaft

Leitsatz

1) § 1 Abs. 3 GrEStG findet auch Anwendung, wenn die Anteile an einer 100%igen Tochtergesellschaft auf eine andere 100%ige Tochtergesellschaft übertragen werden.

2) Für diesen Fall erfolgt auch keine Anrechnung evtl. früher im Konzernbereich entstandener Grunderwerbsteuer über § 1 Abs. 6 GrEStG.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1260 Nr. 20
EFG 2002 S. 573
KAAAB-11144

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