Keine Rückerstattungspflicht gegenüber der Familienkasse bei tatsächlichem Nichterhalt des Kindergeldes; keine Anzeigepflicht
hinsichtlich Kontokündigung
Leitsatz
1) Überweist die Familienkasse das Kindergeld auf ein gemeinsames Konto der inzwischen getrennt lebenden Ehegatten, über das
der nicht (mehr) mit dem Kind zusammenlebende Ehegatte im Zeitpunkt des Zahlungseingangs nicht mehr verfügungsberechtigt war
und auch tatsächlich nicht mehr verfügt hat, ist er mangels Erhalt der Leistung zu deren Rückgewähr nicht verpflichtet.
2) Eine Rückerstattungspflicht wird auch nicht durch die unterlassene Mitteilung der Kontokündigung gegenüber der Familienkasse
begründet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1452 EFG 2003 S. 1452 Nr. 20 GAAAB-11141
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