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FG Münster Urteil v. - 7 K 6908/97 E EFG 2002 S. 22

Gesetze: EStG § 21

Immobilien:

Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

1) Der Verzicht eines Steuerpflichtigen auf die mögliche Miete kann allein nicht zur Verneinung der Absicht führen, langfristig Überschüsse zu erzielen.

2) Die Absicht, langfristig Einnahmenüberschüsse zu erzielen, ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn infolge der ermäßigten Miete über mehrere Jahre hin zunächst ein Werbungskostenüberschuss entsteht oder sich erhöht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 22
EFG 2002 S. 22 Nr. 1
EAAAB-11120

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