Anforderungen an die Annahme von Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
1) Sonderbetriebsvermögen II (SBV II) kommt im Falle der Überlassung eines Betriebsgrundstücks durch einen Gesellschafter
einer PersG an eine mit dieser PersG in ständiger Geschäftsbeziehung stehenden Gesellschaft nur in Betracht, wenn das Grundstück
ein Mittel darstellt, besonderen Einfluss auf die PersG auszuüben und damit die Stellung in der PersG zu stärken.
2) Die Beteiligung kann sowohl dadurch bestärkt werden, dass der Besitz des Grundstücks für das Unternehmen der PersG wirtschaftlich
vorteilhaft ist, als auch dadurch, dass es der Mitunternehmerstellung des Gesellschafters dient.
3) SBV II kann nur mit solchen Umständen gerechtfertigt werden, die ausschließlich oder zumindest überwiegend die Mitunternehmerstellung
stärken. Soweit auch ein ursächlicher Zusammenhang der Verwendung mit der eigenen wirtschaftlichen Betätigung in Betracht
kommt, spricht dies gegen die Zuordnung zum SBV II des Mitunternehmers.
4) Auch im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gehört ein Wirtschaftsgut, das ein Gesellschafter der Besitz-PersG der Betriebs-GmbH
zur Nutzung überlässt, nur dann zum SBV des Gesellschafters bei der Besitz-PersG, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts in
der Betriebs-GmbH durch die betrieblichen Interessen der Besitz-PersG veranlasst ist.
5) SBV II ist nicht bereits grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Wirtschaftsgüter nicht in den Verfügungsbereich der PersG
übergehen. SBV II kann auch vorliegen, wenn der Gesellschafter diese für eine Tätigkeit benötigt, die er ausschließlich im
Interesse der PersG ausübt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 529 EFG 2003 S. 529 Nr. 8 INF 2003 S. 244 Nr. 7 KÖSDI 2003 S. 13745 Nr. 6 HAAAB-11119
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