Realisierung eines Entnahmegewinns im Zuge der Erbauseinandersetzung über nachlasszugehöriges Betriebsvermögen
Leitsatz
1) Werden einem Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zum Betriebsvermögen des Einzelbesitzunternehmens
gehörende Geschäftsanteile an der Betriebs-GmbH übertragen, liegt auch dann eine mit dem Teilwert anzusetzende Entnahme vor,
wenn der übernehmende Miterbe (nunmehr) wesentlich i.S. des § 17 EStG an der Betriebs-GmbH beteiligt ist.
2) Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 5b EStG enthält keine Ausnahme von dem Grundsatz der Versteuerung entnommener stiller
Reserven.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 759 EFG 2003 S. 759 Nr. 11 NAAAB-11117
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