Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger des Steuerschuldners adressierten Einkommensteuerbescheids
- Realisierung eines Entnahmegewinns bei Zulassung eines Angehörigen des Eigentümers des (Einzel-) Besitzunternehmens zur
Kapitalerhöhung bei der Betriebskapitalgesellschaft
Leitsatz
1) Für eine zutreffende Adressierung des Bescheids betreffend die ursprünglich vom Erblasser geschuldete Einkommensteuer genügt
es, wenn sich aus dem Gesamtinhalt des Bescheids unter Berücksichtigung eines in Bezug genommenen Prüfungsberichts unzweideutig
ergibt, dass Steuerschuldner die - im Prüfungsbericht namentlich bezeichneten - Erben sind.
2) Ermöglicht bei einer Betriebsaufspaltung der Inhaber bzw. Gesellschafter des Besitzunternehmens einem Angehörigen, einen
Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer Einlage
zu übernehmen, die niedriger ist als der Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage, so liegt eine Entnahme
in Höhe der Differenz zwischen dem Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage vor. Dies gilt auch für den
Fall, dass der GmbH-Anteil nach Durchführung der Erbauseinandersetzung und Übernahme (auch) des Einzelbesitzunternehmens wieder
zum Betriebsvermögen geworden ist.
3) Bei Vorliegen einer Entnahme ist das Betriebsvermögen auch dann unter Ansatz des Teilwerts zu erhöhen, wenn eine wesentliche
Beteiligung i.S. des § 17 EStG entnommen wird.
4) Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 5b EStG enthält keine Ausnahme von dem Grundsatz der Versteuerung entnommener stiller
Reserven.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 708 EFG 2003 S. 708 Nr. 10 DAAAB-11116
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