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FG Münster Urteil v. - 7 K 3440/98 E EFG 2001 S. 1183

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5, EStG § 9 Abs 5 S 3, EStG § 4 Abs 5

Werbungskosten:

Häusliches Arbeitszimmer eines Verkaufsleiters

Leitsatz

1) Das häusliche Arbeitszimmer eines Verkaufsleiters, der im Jahr an etwa 130 Tagen im Außendienst unterwegs ist und dem kein Arbeitsplatz von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, bildet nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit.

2) Bei einer typischen Reisetätigkeit wie bei Handelsvertretern prägt die Tätigkeit außer Haus (insbesondere Kontakt mit Kunden) regelmäßig das Berufsbild, so dass das Arbeitszimmer, in dem vor- und nachbereitende Arbeiten stattfinden, nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1183
PAAAB-11112

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